Brief über Findling und Pflegeeltern
Die leiblichen verehelichten Eltern des hierortigen Findlings LUDOVIKA JIRG welche bei der Zamank Theresia, Kleinhäuslerin in Rabensburg Nr.107 in der geldlichen Pflege sich befindet, haben hierorts gebeten, daß ihnen der gedachte Findling in unentgeldliche Pflege übergeben werden wolle. Im Grunde des §7 des Findelhausbogens wird demnach eine löbl. Pfarre in Dienstfreundschaft ersucht, die genannte Pflegepartei zu beauftragen, daß sie den fraglichen Findling sogleich in das k.k.Findelhaus zurückbringen. Die Verpflegungskosten und Reisevergütung wird an die Pflegeparteien ausgefolgt. Sollte die Pflegepartei ein anderes Findelkind unter einem Jahr wünschen, so soll sie sich an einem Mittwoch oder Sonnabend früh um 8 Uhr in der k.k.Findelhaus-Kanzlei einfinden. Wien 3. November 1836
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